- Schuldendeckel
- Schuldendeckel,Beschränkung der Kreditaufnahme von Bund, Ländern, Gemeinden und öffentlichen Sondervermögen zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Die Kreditlimitierung als Instrument der Konjunkturpolitik kann von der Bundesregierung durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates eingeführt werden (§ 19 ff. Stabilitätsgesetz).
Universal-Lexikon. 2012.